AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VocaZone

Geltungsbereich der AGB

VocaZone GmbH ist ein Übersetzungsbüro mit  Hauptsitz in Baden (nachfolgend VocaZone“). VocaZone erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»). Die AGB gelten mit Auftragserteilung an VocaZone durch den Kunden als akzeptiert und werden damit integrierender Bestandteil jedes erteilten Auftrages an VocaZone. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur in schriftlicher Form wirksam. VocaZone ist jederzeit berechtigt die AGB zu ändern oder anzupassen.

Vertragsgegenstand

VocaZone bietet verschiedene Übersetzungsdienstleistungen an. Dazu zählen unter anderem Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Korrektorate & Lektorate und Transkription. Die Übersetzungen werden durch Mitarbeiter von VocaZone oder beigezogenen Dritte durchgeführt. Der Vertrag entsteht jeweils ausschliesslich mit VocaZone und nicht mit dem jeweiligen Übersetzer.

Zustandekommen des Vertrages

VocaZone generiert ein Angebot auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Die Preisberechnung erfolgt manuell oder elektronisch, basierend auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Nimmt der Kunde das Angebot an, kommt ein verbindlicher Auftrag zu Stande. Dieser wird dem Kunden schriftlich per Mail bestätigt. Ein Angebot hat eine Gültigkeit von maximal 5 Werktagen.

Die Mindestpauschale pro Auftrag beträgt CHF 30,-.

VocaZone ist berechtigt, den vereinbarten Auftragspreis bei Mehraufwand im Rahmen der aktuell gültigen Preise anzupassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn im Rahmen der Preisberechnung Fehler entstanden sind (z.B. bei Nichterkennen von Textfeldern, Fehlein- und Fehlangaben durch den Kunden, ungenaues Auslesen des Textes, Fehleinschätzungen seitens VocaZone etc.).

Leistungsumfang

VocaZone verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Auftragserfüllung gemäss den geltenden professionellen Standards, den Vorgaben des Kunden sowie den in der Offerte enthaltenen Konditionen. VocaZone behält sich das Recht vor, Aufträge zurückzuweisen, die aus zeitlichen, ressourcenbezogenen, inhaltlichen, technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden können.

Der Kunde kann nach Auftragserteilung Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen. Der bei VocaZone dadurch entstandene Mehraufwand wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängern kann.

Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung des Auftragspreises erhält der Kunde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte am Arbeitsresultat. Dazu zählt auch das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte. Der Kunde ist im Rahmen der Verwendung des Auftragsergebnisses nicht verpflichtet, VocaZone zu nennen.

Lieferart

VocaZone entscheidet abschliessend über die Lieferart des Arbeitsergebnisses. Grundsätzlich wählt VocaZone aber denselben Übermittlungsweg, welchen auch der Kunde zur Zustellung seiner Informationen gewählt hat.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Grundlage der Auftragserfüllung bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Kunde zeichnet sich für die zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich. Er garantiert insbesondere, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und hält VocaZone gegenüber Drittansprüchen vollständig schadlos. Der Kunde muss sich für allfällige Rückfragen, Unklarheiten oder Nachlieferungen von Unterlagen während der Auftragsbearbeitung zur Verfügung halten. Im Falle der Nachforderung von Unterlagen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Kunde hat keinen direkten Zugang zum jeweiligen Übersetzer. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über die zuständigen Stellen seitens VocaZone.

Abnahme und Rügepflichten

Der Kunde hat das Arbeitsergebnis unverzüglich nach dessen Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind vom Kunden spätestens 5 Werktage ab Erhalt des Arbeitsergebnisses gegenüber VocaZone schriftlich und mit detaillierten Angaben zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Auftrag als vertragsgemäss erbracht.

Weicht das Arbeitsergebnis von den vereinbarten Vorgaben ab, kann der Kunde eine Nachbesserung innerhalb nützlicher Frist verlangen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Dies gilt auch im Falle von subjektiven Präferenzen in Bezug auf Ausdrucksweise und Schreibstil.

Ist das Arbeitsergebnis auch nach erfolgter Nachbesserung noch mangelhaft, verrechnet VocaZone nur den Teil des Auftrages, welcher vom Mangel nicht betroffen ist. Ist der Mangel jedoch nur von geringfügigem Charakter, sind die Ansprüche des Kunden hinfällig. Jedes weitere Recht des Kunden betreffend Mängel wird ausgeschlossen.

VocaZone behält es sich vor, durch nicht gerechtfertigte Rügen entstandene Aufwendungen gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Verrechnung und Abtretungsverbot

Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen VocaZone auf sein Verrechnungsrecht.

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von VocaZone unzulässig.

Kündigung

Der Kunde kann bis zur Fertigstellung des Auftrages jederzeit kündigen. In diesem Falle werden dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt bei VocaZone entstandenen Kosten anteilig in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 60% des Auftragsbetrags.

Haftungsausschluss

VocaZone haftet ausschliesslich für eigens verursachte Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten und maximal bis zur Höhe des durch den Kunden für den betroffenen Auftrag vergüteten Honorars. Im Falle des Beizugs von Hilfspersonen haftet VocaZone lediglich für die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung derselben.

Sämtliche weitergehende Haftung wird von VocaZone – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. VocaZone haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, für Geschäftsausfälle des Kunden die aus einer verspäteten Auftragserfüllung hervorgerufen werden sowie für Schäden, welche aus höherer Gewalt oder Zufall resultieren. Dazu gehören unter anderem die Nichteinhaltung von Terminen durch Dritte, behördliche Anordnungen, die Verfügbarkeit von Personal, welches nicht von VocaZone gestellt wird, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber sowie sämtliche weiteren Umstände, welche ausserhalb des Macht- und Kontrollbereichs von VocaZone liegen. Im Falle der Weiterbearbeitung des Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder Dritte übernimmt VocaZone keine Haftung. Die Haftung für beigezogene Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Gewährleistungsausschluss

Sämtliche Rechts- und Sachgewährleistungsrechte des Kunden gegenüber VocaZone werden ausgeschlossen, soweit diese im Rahmen der vorliegenden AGB nicht explizit gewährt werden. VocaZone leistet keine Gewähr für die Verwendbarkeit der gelieferten Aufträge zu irgendeinem Zweck. Die rechtliche Verantwortung im Hinblick auf die Verwendung und Veröffentlichung der gelieferten Aufträge liegt ausschliesslich beim Kunden.

Geheimhaltung und Datenschutz

VocaZone ist bemüht, die Vertraulichkeit der vom Kunden übermittelten Informationen zu wahren. Zur Sicherung der Kundendaten hat VocaZone technische und organisatorische Sicherungsmassnahmen gemäss dem aktuellen Stand der Technik implementiert. Insbesondere die unverschlüsselte aber auch die verschlüsselte Datenübertragung im Internet bringt immer Sicherheitsrisiken mit sich. Ein lückenloser Schutz der vom Kunden übermittelten Informationen vor dem Zugriff durch Dritte kann nicht gewährleistet werden.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass VocaZone bei Bedarf Dritte zur Auftragserfüllung beizieht und diesen die vom Kunden übertragenen Informationen zum Zwecke der Auftragserfüllung weiterleitet. VocaZone stellt sicher, dass ihre Mitarbeitenden sowie beigezogene Dritte zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind.

Abwerbungsverbot

Dem Kunden ist es untersagt, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit VocaZone als auch ein Jahr danach, Mitarbeitende von VocaZone und beigezogene Dritte abzuwerben oder ohne schriftliches Einverständnis von VocaZone anzustellen.

Verstösst der Kunde gegen diese Bestimmung, hat er VocaZone eine Konventionalstrafe von CHF 10’000.- pro Verstoss zu bezahlen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz sowie das Einleiten von straf- und zivilrechtlichen Schritten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der weiteren Erfüllung respektive Einhaltung dieser Bestimmung. Die Konventionalstrafe wird an einen allfälligen Schadenersatz angerechnet.

Schlussbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Aufträge, welche auf Basis der vorliegenden AGB abgeschlossen wurden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen). Gerichtsstand ist der Sitz von VocaZone, sofern dieser Gerichtsstandsvereinbarung kein zwingendes Recht entgegensteht.

Version 03.2020

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